Steuerhinterziehung und Steuerbetrug - eine Unterscheidung ist durchaus notwendig!
Eine Steuererklärung ist von Kanton zu Kanton verschieden. Die Komplexität einer solchen ist uns allen bestens bekannt. Einige sind einfach und bereiten weniger Probleme - andere hingegen sind komplizierter. Beispielsweise die Steuererklärung des Kantons Bern.
Steuerhinterziehung liegt vor, sobald Angaben eines steuerbaren Ertrages nur teilweise oder gar nicht angegeben werden. Würden wir die Unterscheidung zwischen Hinterziehung und Betrug nicht kennen, würde nun der Steuerpflichtige mit einem gleichen Strafverfahren belastet, wie jemand der absichtlich Urkunden gefälscht hat. Dies wäre unverhältnismässig und total unsinnig. Dank der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird der Steuerpflichtige bei Steuerhinterziehung "nur" gebüsst. Aber ACHTUNG, auch diese Busse kann happig sein:
„DBST Art. 175 Absatz 2: Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden.“
Die Strafe für einen Steuerbetrüger ist in den meisten Fällen das Gefängnis oder eine Busse von bis zu 30‘000 Franken.
Die Unterscheidung ist also durchaus sinnvoll.





14.05.10 08:30:12,